Visaarten - das klassische Visum
Wieso benötige ich ein Visum?

Ein Visum ermöglicht die Einreise und den Aufenthalt in den USA. Bei der Beantragung kommt es der Regierung darauf an, zu erfahren, aus welchem Grund Sie in das Land einreisen möchten, wie lange der Aufenthalt dauern soll und ob vom Antragsteller eine Gefahr für die nationale Sicherheit ausgeht. Aus diesem Grund gibt es viele Visakategorien, die verschiedene Rechte und Pflichten für den Antragsteller mit sich bringen. Wir haben hier die wichtigsten Visaarten aufgeführt und erklären, für wen die einzelnen Kategorien geeignet sind.
Grob lässt sich das weite Feld in Arbeitsvisa (Nichteinwanderungsvisa) und Permanent Resident Visa (Green Card) einteilen. Arbeitsvisa ermöglichen es in den USA leben und zu arbeiten, jedoch nicht dauerhaft zu bleiben. Die wichtigsten Arbeitsvisa sind die Visa der Kategorien B-1/B-2, E-1/E-2 und H1B.
Grob lässt sich das weite Feld in Arbeitsvisa (Nichteinwanderungsvisa) und Permanent Resident Visa (Green Card) einteilen. Arbeitsvisa ermöglichen es in den USA leben und zu arbeiten, jedoch nicht dauerhaft zu bleiben. Die wichtigsten Arbeitsvisa sind die Visa der Kategorien B-1/B-2, E-1/E-2 und H1B.
E-1 - Handelsvisum
Ein Handelsvisum ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die als Angestellter von US-Unternehmen oder als Selbstständiger Handel zwischen den USA und Deutschland (bzw. einem anderen Vertragsstaat) betreiben. Diese Visums-Kategorie ist nicht für „einfache“ Fachkräfte oder Hilfsarbeiter gedacht. Der Antragsteller muss in der Position als Inhaber, Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter tätig sein. Unter Handel versteht man nicht nur den Austausch physischer Waren, sondern auch das Erbringen von Dienstleistungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der unmittelbar zwischen den beiden Vertragsstaaten stattfindet. Außerdem muss der Handel beträchtlich sein, was so viel bedeutet, dass er vor allem regelmäßig stattfinden muss. Auch die Umsatzhöhe spielt dabei eine Rolle. Äußerst wichtig ist, dass der Handel bereits besteht. Der Aufbau eines Unternehmens mit anschließender Absicht Handel zu betreiben qualifiziert nicht für ein E-1 Visum. Hierzu ist ein E-2 Investorenvisum nötig.
Ein Handelsvisum ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die als Angestellter von US-Unternehmen oder als Selbstständiger Handel zwischen den USA und Deutschland (bzw. einem anderen Vertragsstaat) betreiben. Diese Visums-Kategorie ist nicht für „einfache“ Fachkräfte oder Hilfsarbeiter gedacht. Der Antragsteller muss in der Position als Inhaber, Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter tätig sein. Unter Handel versteht man nicht nur den Austausch physischer Waren, sondern auch das Erbringen von Dienstleistungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der unmittelbar zwischen den beiden Vertragsstaaten stattfindet. Außerdem muss der Handel beträchtlich sein, was so viel bedeutet, dass er vor allem regelmäßig stattfinden muss. Auch die Umsatzhöhe spielt dabei eine Rolle. Äußerst wichtig ist, dass der Handel bereits besteht. Der Aufbau eines Unternehmens mit anschließender Absicht Handel zu betreiben qualifiziert nicht für ein E-1 Visum. Hierzu ist ein E-2 Investorenvisum nötig.
E-2 - Investorenvisum
Wie der Name schon verrät, ist bei dieser Visumskategorie ein Investment die Voraussetzung. Hierzu kann man ein bereits bestehendes US-Unternehmen kaufen bzw. in ein solches investieren oder ein neues Unternehmen mit amerikanischer Rechtsform gründen. Es ist erforderlich, dass die Investitionssumme "beträchtlich" ist. Die Höhe der investierten Summe wird dabei im Verhältnis zu Ihrem angestrebten Geschäft bewertet.
Wollen Sie beispielsweise für 100 Millionen USD einen Windpark in den USA errichten, so werden 80.000 USD als Investition nicht ausreichen. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie 80.000 USD in ein Restaurant investieren. Der Sinn hinter diesen relativen Bewertung ist, dass Sie durch Ihre Investition, zumindest theoretisch, Ihr Geschäft sofort betreiben können. Dies ist bei einem Unternehmenserwerb in der Regel gegeben.
Eine weitere Voraussetzung beim Investorenvisum ist es, dass der Antragsteller durch seine Investition zu mindestens 50% am US-Unternehmen beteiligt ist. Für die Beantragung des E-2 Visums ist es notwendig, dass die Summe bereits investiert wurde. Das klingt zunächst riskant, allerdings werden die meisten Anträge genehmigt. Bei einem Unternehmenserwerb kann man den Kauf vertraglich an die Erteilung des Visums knüpfen, sodass dieses Risiko gar nicht erst besteht. Außerdem muss ein Businessplan beim US-Amerikanischen Konsulat eingereicht werden, bei dessen Erstellung wir Sie gerne unterstützen.
Wie der Name schon verrät, ist bei dieser Visumskategorie ein Investment die Voraussetzung. Hierzu kann man ein bereits bestehendes US-Unternehmen kaufen bzw. in ein solches investieren oder ein neues Unternehmen mit amerikanischer Rechtsform gründen. Es ist erforderlich, dass die Investitionssumme "beträchtlich" ist. Die Höhe der investierten Summe wird dabei im Verhältnis zu Ihrem angestrebten Geschäft bewertet.
Wollen Sie beispielsweise für 100 Millionen USD einen Windpark in den USA errichten, so werden 80.000 USD als Investition nicht ausreichen. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie 80.000 USD in ein Restaurant investieren. Der Sinn hinter diesen relativen Bewertung ist, dass Sie durch Ihre Investition, zumindest theoretisch, Ihr Geschäft sofort betreiben können. Dies ist bei einem Unternehmenserwerb in der Regel gegeben.
Eine weitere Voraussetzung beim Investorenvisum ist es, dass der Antragsteller durch seine Investition zu mindestens 50% am US-Unternehmen beteiligt ist. Für die Beantragung des E-2 Visums ist es notwendig, dass die Summe bereits investiert wurde. Das klingt zunächst riskant, allerdings werden die meisten Anträge genehmigt. Bei einem Unternehmenserwerb kann man den Kauf vertraglich an die Erteilung des Visums knüpfen, sodass dieses Risiko gar nicht erst besteht. Außerdem muss ein Businessplan beim US-Amerikanischen Konsulat eingereicht werden, bei dessen Erstellung wir Sie gerne unterstützen.
Die E-Visa sind also für Unternehmer und Unternehmensgründer geeignet. Sie bieten den großen Vorteil, dass sie unbegrenzt verlängerbar sind. Das bedeutet, dass es keine maximale Gesamt-Aufenthaltsdauer gibt. Das E-2 Visum zielt darauf ab amerikanische Arbeitsplätze zu schaffen. Das bedeutet, dass die erste Verlängerung nur erfolgen kann, wenn amerikanische Mitarbeiter für Ihr Unternehmen arbeiten.
Mit unserem Expertenwissen ist das E-2-Visum für Sie der unkomplizierteste Weg Ihren Traum vom Leben in Florida zu verwirklichen. Wir begleiten Sie vom Erwerb bzw. von der Gründung Ihres US-Unternehmens, über die Erstellung des Businessplans und der Beantragung des Visums, bis hin zu den jährlichen Business Reports für die Regierung. Auch bei der Verlängerung des Visums unterstützen wir Sie gerne.
Mit unserem Expertenwissen ist das E-2-Visum für Sie der unkomplizierteste Weg Ihren Traum vom Leben in Florida zu verwirklichen. Wir begleiten Sie vom Erwerb bzw. von der Gründung Ihres US-Unternehmens, über die Erstellung des Businessplans und der Beantragung des Visums, bis hin zu den jährlichen Business Reports für die Regierung. Auch bei der Verlängerung des Visums unterstützen wir Sie gerne.
H-1B
Das H-1B gehört wohl zu den bekanntesten Visakategorien. Es ist gedacht für Mediziner und hochqualifizierte Fachkräfte (mindestens ein Bachelorabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung). Es muss ein Arbeitsplatzangebot eines US-Unternehmens vorliegen. Der Arbeitsplatz muss die speziellen Fähigkeiten des Antragstellers erfordern. Die Gültigkeit ist zunächst auf drei Jahre festgelegt und kann bis zu einer maximalen Gesamt-Aufenthaltsdauerdauer von sechs Jahren verlängert werden. Bei dieser Kategorie muss man keine „Nichteinwanderungsabsicht“ nachweisen. Daher ist es legitim am Ende der Aufenthaltsdauer eine beschäftigungsbasierte Green Card zu beantragen.
Das H-1B gehört wohl zu den bekanntesten Visakategorien. Es ist gedacht für Mediziner und hochqualifizierte Fachkräfte (mindestens ein Bachelorabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung). Es muss ein Arbeitsplatzangebot eines US-Unternehmens vorliegen. Der Arbeitsplatz muss die speziellen Fähigkeiten des Antragstellers erfordern. Die Gültigkeit ist zunächst auf drei Jahre festgelegt und kann bis zu einer maximalen Gesamt-Aufenthaltsdauerdauer von sechs Jahren verlängert werden. Bei dieser Kategorie muss man keine „Nichteinwanderungsabsicht“ nachweisen. Daher ist es legitim am Ende der Aufenthaltsdauer eine beschäftigungsbasierte Green Card zu beantragen.
B-1 - Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum ermöglicht lediglich einen vorrübergehenden Aufenthalt in den USA. In dieser Kate-gorie erfolgt die Einreise für geschäftliche Zwecke. Hierzu zählen unter anderem das Knüpfen von Ge-schäftskontakten, die Teilnahme an Konferenzen oder innerbetrieblichen Ausbildungen sowie das Schließen von Verträgen (auch zur Geschäftsgründung).
Das Geschäftsvisum ermöglicht lediglich einen vorrübergehenden Aufenthalt in den USA. In dieser Kate-gorie erfolgt die Einreise für geschäftliche Zwecke. Hierzu zählen unter anderem das Knüpfen von Ge-schäftskontakten, die Teilnahme an Konferenzen oder innerbetrieblichen Ausbildungen sowie das Schließen von Verträgen (auch zur Geschäftsgründung).
B-2 - Besuchervisum
Ein Besuchervisum wird unter anderem für touristische Zwecke, medizinische Behandlungen und für die Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen erteilt.
Bitte beachten: Die B-Visa sind an Bedingungen geknüpft, welche die Nichteinwanderung sicherstellen. Das bedeutet, dass man einen festen Wohnsitz außerhalb der USA hat, den man nicht beabsichtigt auf-zugeben. Man reist nur für kurze Zeit ein und verlässt das Land nach dem beabsichtigten Aufenthalt. Außerdem muss man über genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt und die Reise verfügen. Die Rückkehrabsicht sollte man bei der Einreise am besten belegen können. Beispielsweise durch einen Nachweis einer beruflichen Anstellung oder durch die soziale Verwurzelung im Heimatland (Familie, fester Wohnsitz etc.). Eine bereits gebuchte Rückreise ist bei der Einreise zu empfehlen!
Ein Besuchervisum wird unter anderem für touristische Zwecke, medizinische Behandlungen und für die Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen erteilt.
Bitte beachten: Die B-Visa sind an Bedingungen geknüpft, welche die Nichteinwanderung sicherstellen. Das bedeutet, dass man einen festen Wohnsitz außerhalb der USA hat, den man nicht beabsichtigt auf-zugeben. Man reist nur für kurze Zeit ein und verlässt das Land nach dem beabsichtigten Aufenthalt. Außerdem muss man über genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt und die Reise verfügen. Die Rückkehrabsicht sollte man bei der Einreise am besten belegen können. Beispielsweise durch einen Nachweis einer beruflichen Anstellung oder durch die soziale Verwurzelung im Heimatland (Familie, fester Wohnsitz etc.). Eine bereits gebuchte Rückreise ist bei der Einreise zu empfehlen!
Mit uns an Ihrer Seite gehen Sie in wenigen Schritten den Weg zum selbstständigen Unternehmer in Florida.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information.
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